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Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz

Elterninformation zum Verfahren der Anmeldung von Schülern der Klassenstufe 4 an einer öffentlichen weiterführenden Schule für die Aufnahme zum Schuljahr 2023/2024

(vgl. § 34 Sächsisches Schulgesetz, Schulordnung Grundschulen, Schulordnung Förderschulen, Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, Schulordnung Ober- und Abendoberschulen sowie Verwaltungsvorschrift Bedarf und Schuljahresablauf 2022/2023 in der geltenden Fassung)

 Sehr geehrte Eltern,

Sie entscheiden nunmehr auf Empfehlung der Grund- oder Förderschule über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 3. März 2023 an der gewünschten Oberschule oder am gewünschten Gymnasium an. Die Anmeldung wird von beiden Eltern vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls ist der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung vorzulegen.

 In diesem Jahr soll es nach den positiven Erfahrungen des Vorjahres wieder ein möglichst kontaktarmes Anmeldeverfahren geben.

 Für Schüler, die zurzeit eine Grund- oder Förderschule in öffentlicher Trägerschaft besuchen und

  • an einer öffentlichen Oberschule oder

  • mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem öffentlichen Gymnasium

angemeldet werden, kann diese Anmeldung auch in diesem Schuljahr wieder postalisch an der Wunschschule erfolgen. Als Anmeldedatum gilt der Poststempel. Alternativ ist ein Einwurf der Unterlagen in den Hausbriefkasten der Schule möglich. Im Einzelfall ist eine persönliche Anmeldung zu den Anmeldezeiten vor Ort möglich.

Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail bis spätestens zum
10. März 2023. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.

 Im Briefumschlag versenden Sie bitte folgende Unterlagen:

als Original

  • den ausgefüllten Aufnahmeantrag (bitte auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben)
    ggf. mit Anlage für die vertiefte Ausbildung,

  • die Bildungsempfehlung

als Kopie

  • die aktuell erteilte Halbjahresinformation Klasse 4,

  • das Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium),

  • die Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Identitätsnachweis des Kindes,

  • ggf. Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf oder Nachweis zur Lese-Recht-schreibschwäche

  • ggf. Nachweis Alleinsorgeberechtigung,

  • ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Schülers, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Die Kontaktdaten Ihrer Wunschschule (Adresse und Telefonnummer) erhalten Sie auf deren Webseiten oder in der Sächsischen Schuldatenbank unter https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php?id=10 .

Wir bitten Sie, sich auf der Webseite Ihrer Wunschschule über deren schulische Besonderheiten, die Auswahlkriterien bei Kapazitätsüberschreitung der Anmeldungen sowie über schulinterne Formulare für besondere Angaben (z. B. vorgezogene 2. Fremdsprache) zu informieren. Diese Formulare fügen Sie bitte Ihren Unterlagen ebenfalls bei.

 Besucht Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft oder wünschen Sie eine Aufnahme am Gymnasium ohne die entsprechende Bildungsempfehlung, ist eine persönliche Anmeldung vor Ort unter Vorlage aller oben benannten Unterlagen erforderlich, um das Aufnahme-verfahren für Ihr Kind zu besprechen. Dazu nutzen Sie bitte die von den Schulen veröffentlichten Anmeldezeiten. Falls Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft besucht, legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz vor.


Wir wünschen Ihrem Kind viel Erfolg an der neuen Schule.

Ihr Landesamt für Schule und Bildung 10.01.2023

Aktuelle Ankündigungen

  • Absage aller Termine für die Fahrradausbildung der Klassen 4

    Am 1.3.2023 wurden seitens der Stadt alle Termine zur Fahrradausbildung der Klassen 4 abgesagt. Neue Termine wurden diesbezüglich nicht bekannt gegeben.

     
  • Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

     
  • geänderte Sprechzeiten Sekretariat

    Ab dem 1.11.2022 ist das Sekretariat von 8 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Bitte nutzen Sie für die Krankmeldung Ihres Kindes den Anrufbeantworter.