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Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Aktuelle Ankündigungen

  • Oberschulen und Gymnasien stellen sich vor
     
  • Änderung Schul-Mail-Adresse
    Liebe Eltern,
    auf Grund einer Systemumstellung ist die Grundschule ab dem 07.10.2026 unter folgenden E-Mail-Adressen erreichbar:

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    oder

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    Wir bitte um entsprechende Beachtung.

    Das Team der Grundschule Siegmar  
  • Abwesenheitsmeldung