Hausordnung

 

  1. Einlass in unsere Schule ist 7:30 Uhr durch den Schulhausmeister.
    Unterrrichtsbeginn ist 7:40 Uhr.
    Während der Unterrichtszeiten sind die Türen der beiden Schulhäuser zur Sicherheit der Kinder geschlossen zu halten.
    Schulfremde melden sich grundsätzlich im Sekretariat an oder wenn dies nicht besetzt ist beim Hausmeister.

  2. Nach der 2. Unterrichtsstunde (9:15 Uhr) findet eine Frühstückspause von 15 Minuten, nach der 3. Stunde (10:15 Uhr) die 20-minütige Hofpause statt. 

    Während der Hofpause bewegen wir uns auf dem Schulhof oder auf der Wiese (Schild beachten) und tragen der Witterung entsprechende Kleidung.
    Wir beachten die Hinweise der Klassensprecher. In den Pausen erholen wir uns, packen unsere Arbeitsmittel aus und erledigen Dienste.

  3. Die Klassen 1 und 2 essen nach Unterrichtsschluss unter Aufsicht des Schulhortes.
    Die Klassen 3 und 4 essen nach Ihrem Unterricht. Die Lehrkraft führt die Schüler in den Speiseraum.
    Wir beachten hygienische Gewohnheiten. 

  4. Die Garderobe für das Klassenzimmer 002 befindet sich im Kellergeschoss. Die Garderobe der Räume 005, 106, 107 im EG (Raum 003) sowie für das zimmer 203 und 204 im 2. OG. Die Garderoben für die Unterrichtsräume 010 und 011 im Haus 2 befinden sich im Kellergeschoss (Raum K09). Die Bekleidung sowie alle anderen Beutel hängen stets am Haken. Toilettentüren sind geschlossen zu halten.  

  5. Wir sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und im Schulgelände. Im Schulhaus ist das Rennen untersagt.

  6. Die Anweisungen der Erwachsenen befolgen wir sofort. 

  7. Wir wollen höflich, hilfsbereit und kameradschaftlich zueinander sein, verletzen niemanden und grüßen Erwachsene im Schulgelände.

  8. Wir gehen mit dem Eigentum der Schule und der Mitschüler sorgsam und pfleglich um. Tauschgeschäfte jeglicher Art sind während der Schulzeit nicht gestattet.

  9. Nach dem Unterrichtsschluss säubern wir gründlich die Tafel. Die Sonnenschutzeinrichtungen werden ausschließlich durch Erwachsene bedient.

     10. Fortbewegungsmittel (z. Bsp. Fahrräder und Roller) sind im Schulgelände zu schieben. 

     11. Im gesamten Schulobjekt besteht Rauchverbot. 

     12. Handys und andere elektronischen Geräte, welche Telefongespräche und/oder Ton- bzw. Bildaufnahmen ermöglichen, dürfen von Kindern nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft benutzt werden. Solche Geräte dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Können sie nicht ausgeschaltet werden, ist ein Mitführen solcher Geräte untersagt.

     13. Gefährliche, insbesondere spitze, bruchgefährdete Gegenstände, die nicht dem Unterrichtszweck dienen, sind grundsätzlich verboten.